Häufig gestellte Fragen

Wenn in Ihrem aktuellen Verwaltungsvertrag nicht anderweitig geregelt, besteht die gesetzliche Kündigungsmöglichkeit jedes Jahr mit 30.09. zum Jahresende 31.12. Wir unterstützen Sie gerne in einem persönlichen Gespräch, kostenlos und unverbindlich.
Grundsätzlich können alle Liegenschaften von unserem Unternehmen professionell verwaltet werden.
Häufig wird angenommen, dass dieser Begriff das Alleineigentum an einer Wohnung bezeichnet. Das ist falsch. Wohnungseigentum bedeutet NICHT Alleineigentum an einer Wohnung. Es handelt sich dabei um ein ausschließliches Nutzungs- und Verfügungsrecht, das untrennbar mit einem Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft verbunden ist.
Betriebskosten sind Kosten, welche im laufenden Betrieb eines Objektes anfallen. Wer welchen Teil der Betriebskosten zu tragen hat, hängt zunächst davon ab, ob es sich um ein Miet- oder ein Wohnungseigentumsobjekt handelt. Gesetzliche Bestimmungen zur Kostenaufteilung finden sich je nach Objekt im Mietrechtsgesetz (MRG), im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) oder im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Hausverwaltung
Zur ordentlichen Verwaltung zählen beispielsweise
- Kalkulation und Abrechnung von Betriebs- und Energiekosten
- Bei Mietwohnungen auch das monatliche Mietinkasso
- laufende Betreuung, Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes einschließlich deren Außenanlagen
- Informationspflicht und Einsehbarkeit über Maßnahmen und deren Kosten der Eigentümer
- Im Wohnungseigentum Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen

Hausbetreuung
HausbetreuerInnen reinigen und pflegen Allgemeinflächen von Liegenschaften (Hauszugang, Stiegenhaus, Grünflächen, ....), welche allen HausbewohnerInnen zugänglich sind. Die meisten Hausbetreuungsunternehmen übernehmen im Winter auch die Schneeräumung.
- Prüfen Sie, ob die Heizung innerhalb Ihrer Wohnung eingeschaltet ist bzw. die einzelnen Heizkörper / die Heizkreise der Fußbodenheizung aufgedreht sind
- Wann wurden die Heizkörper das letzte Mal entlüftet?
- Prüfen Sie die Raumthermostate
- Sofern die Wohnanlage über eine zentrale Warmwasseraufbereitung verfügt – prüfen Sie, ob Warmwasser verfügbar ist

Alle nötigen Kontaktdaten finden Sie auf der Alpen Real App oder in der Notfallkontaktliste (Infotafel Stiegenhaus)
HINWEIS: Wir bitten Sie umfassend zu prüfen, ob wirklich ein Problem mit der Heizanlage besteht (Gespräch mit den Nachbarn, Prüfung aller bekannten Schritte). Wird ein derartiger Auftrag leichtfertig erteilt und es stellt sich heraus, dass kein Problem mit der Heizung besteht, müssen die Kosten für den Noteinsatz an den Auftraggeber weiterverrechnet werden.
Zur Schadensminderung ist jeder Bewohner verpflichtet bei einem akuten Schaden wie z.B. Wasserrohrbruch, Feuer, etc. Erstmaßnahmen zu ergreifen. Schäden am Gebäude oder innerhalb einer Wohnung sind bitte immer zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei der Hausverwaltung zu melden. Auch Schäden, welche grundsätzlich über die eigene Haushaltsversicherung abgewickelt werden, sind bitte bei der Hausverwaltung zu melden.
Sie erhalten einmal pro Jahr eine Betriebskostenabrechnung für Ihre Wohnung / Ihren Tiefgaragenplatz. Darin werden die Betriebskosten mit den von Ihnen monatliche geleisteten Akontobeträgen gegenübergestellt. Die Abrechnung wird bis spätestens 30.06. des Folgejahres erstellt.
In den meisten Anlagen ist eine gesicherte Schließanlage verbaut. Benötigen Sie weitere Schlüssel oder Schließzylinder können diese vom Eigentümer über die Hausverwaltung bestellt werden.

Wurde ein Schlüssel gestohlen oder verloren, melden Sie den Verlust unverzüglich bei Ihrem Vermieter bzw. der Hausverwaltung. Bei Diebstahl empfehlen wir eine entsprechende Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle
Für künftige Reparatur- & Instandsetzungsaufwendungen an Wohnungseigentumsobjekten muss zwingend eine angemessene Rücklage gebildet werden. Der Betrag wird entsprechend der voraussichtlichen Entwicklung festgesetzt, wobei auch auf künftige Aufwendungen zur thermischen Sanierung oder energietechnischen Verbesserung des Gebäudes Bedacht zu nehmen ist.

Als Mindestmaß, das von 1.7.2022 bis 31.12.2023 monatlich der Rücklage zuzuführen war, wurde gesetzlich ein (wertgesicherter) Betrag in Höhe von 0,90 €/m² festgesetzt. Ab 1.1.2024 wurde der Betrag auf 1,06€/m² angehoben. Für die Ermittlung des anzusparenden monatlichen Gesamtbetrags werden die Nutzflächen aller Wohnungseigentumsobjekte mit dem Betrag von EUR 0,90 (1,06) multipliziert. Dieser Betrag ist auf die einzelnen Wohnungseigentümer nach dem geltenden Aufteilungsschlüssel aufzuteilen. Wenn keine anderslautende schriftliche Vereinbarung sämtlicher Wohnungseigentümer getroffen wurde, dann erfolgt die Aufteilung nach dem Verhältnis der grundbücherlichen Miteigentumsanteile.

Bei der geltenden Mindestrücklage handelt es sich – wie der Name schon sagt – um ein Mindestmaß. Die Bildung einer angemessenen Rücklage kann in Ansehung des Erhaltungszustands auch eine Ansparung in einem höheren Ausmaß erforderlich machen.

Eine Unterschreitung dieses Mindestausmaßes ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen, und zwar nur dann, wenn die vorhandene Ansparung bereits ein außergewöhnliches Ausmaß erreicht hat oder im Fall einer erst kürzlich zurückliegenden Neuerrichtung oder durchgreifenden Sanierung des Gebäudes oder bei Reihenhaus oder Einzelhausanlagen, wenn sich die Wohnungseigentümer vertraglich zur Übernahme der Erhaltungspflichten an allgemeinen Teilen verpflichtet haben.

Gibt es keine anderslautenden Vereinbarungen, müssen die Rücklagenbeiträge am Fünften eines jeden Kalendermonats gezahlt werden.

Die Rücklage muss auf einem für jeden Wohnungseigentümer einsehbaren Eigenkonto der Eigentümergemeinschaft oder auf einem Anderkonto zinsbringend angelegt werden. Wird ein Verwaltungsvertrag beendet, muss der bisherige Verwalter sofort eine Abrechnung der Rücklage erstellen und den Überschuss an den neuen Verwalter überweisen.
Die sogenannte Projektentwicklung bezeichnet alle Maßnahmen, die notwendig sind, um ein Projekt durchzuführen. Die Aufgaben eines Projektentwicklers beginnen damit, ein Konzept für die Zielsetzung bei einem Bauvorhaben zu erarbeiten. Eine weitgehende Analyse von Markt, Standort, Nutzungsmöglichkeiten, Wettbewerb, Risiko und Umsetzungskosten sind wesentliche Faktoren einer gelungenen Projektentwicklung bzw. -umsetzung. Solch eine Machbarkeitsstudie ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.